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Kurz gefragt: Wie kann der Seiteneinstieg in das Lehramt gelingen? : Datum:

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sind derzeit in vielen Bundesländern unverzichtbar, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Dabei ist das Thema Seiteneinstieg sehr komplex und auf Grund der Vorqualifikation jedes Einzelnen sehr unterschiedlich in der Umsetzung. Evelyn Seliger vom Landesamt für Schule und Bildung in Sachsen erklärt, welche Voraussetzungen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger erfüllen müssen und welche berufsbegleitenden Qualifizierungen sie erwarten.

Ein Mann sitzt an einem Tisch, zwei Männer und eine Frau stehen um ihn herum. Alle Personen betrachten einen Versuchsaufbau der Elektronik.
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger bringen meist unterschiedliche Vorqualifikationen und Erfahrungen mit in den Lehramtsberuf. © BMBF/Reinhardt & Sommer

Ein Interview mit Evelyn Seliger

Frau Seliger, welche Grundqualifikation ist für den Seiteneinstieg ins Lehramt erforderlich?
Seliger: In Sachsen fehlen, wie in anderen Bundesländern, in jedem Einstellungsverfahren noch immer grundständig ausgebildete Lehrkräfte. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sind daher unverzichtbar, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Voraussetzung für die Einstellung als Lehrkraft an einer öffentlichen Schule im Freistaat Sachsen ist die Qualifizierbarkeit des Seiteneinsteigers, denn Ziel ist es, gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer im Sächsischen Schuldienst einzusetzen. Grundvoraussetzung ist ein nicht lehramtsbezogener Hochschulabschluss an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule, der mit einem Master, Magister, Diplom oder Bachelor abgeschlossen wurde. Ausländische Hochschulabschlüsse, die diesen Kriterien genügen, werden ebenfalls anerkannt. Es gibt keine Altersbegrenzung für den Seiteneinstieg.

Welche Unterstützung gibt es für den Seiteneinstieg in den sächsischen Schuldienst?
Seliger: Nach der Einstellung in den Schuldienst absolvieren die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an öffentlichen Schulen zunächst eine dreimonatige Einstiegsfortbildung, die das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) organisiert. In dieser Phase vermitteln erfahrene Lehrkräfte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu wesentlichen Abläufen des Schulalltags und in der Unterrichtsgestaltung. Darüber hinaus steht eine Mentorin oder ein Mentor an der Schule zur Verfügung. Die Schulleitung sowie die Fachberater stehen ebenfalls unterstützend zur Seite.

Welche berufsbegleitenden Qualifizierungen erwarten die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger?
Seliger: Je nach vorhandener Grundqualifikation und der entsprechenden Einsatzschule müssen unterschiedliche Qualifizierungsmaßnahmen absolviert werden. Dazu zählen die berufsbegleitende wissenschaftliche Ausbildung sowie die berufsbegleitende schulpraktische Ausbildung oder der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst. Die Abfolge und der Umfang der notwendigen Qualifizierung variieren dabei je nach der individuellen Vorqualifikation und können daher zwischen 12 Monaten und fünf Jahren betragen.
Ziel der Qualifizierungen ist die Gleichstellung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit einer grundständig ausgebildeten Lehrkraft in der entsprechenden Schulart.

Wie ist die berufsbegleitende wissenschaftliche Ausbildung geregelt?
Seliger: Zulassungsvoraussetzung für die berufsbegleitende wissenschaftliche Ausbildung ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag als Lehrkraft im Freistaat Sachsen an einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes.
Die wissenschaftliche Ausbildung ist modular aufgebaut und findet an einer lehrkräftebildenden Universität des Freistaates Sachsen, also an der Universität Leipzig, der Technischen Universität Dresden oder der Technischen Universität Chemnitz, an zwei Tagen pro Woche statt. Drei Tage pro Woche sind für die eigene Unterrichtstätigkeit an der Einsatzschule vorgesehen. Die Zulassung zu dieser Qualifikationsmaßnahme und die Anmeldung an der Universität erfolgen über das Landesamt für Schule und Bildung.
Die wissenschaftliche Ausbildung dauert mindestens vier Semester. Die Studieninhalte entsprechen der Lehramtsprüfungsordnung I. Dabei kann die Universität für die berufsbegleitende wissenschaftliche Ausbildung bis zu 10 Leistungspunkten aus dem bereits vorliegenden Hochschulabschluss anrechnen.
Lehrkräfte an öffentlichen Schulen erhalten für die Dauer der wissenschaftlichen Ausbildung sechs personenbezogene Anrechnungsstunden. Ferner übernimmt der Freistaat Sachsen bis zu 75 % der Reisekosten an die Universität.

Die berufsbegleitende wissenschaftliche Ausbildung wird derzeit in den Fächern Biologie, Chemie, Deutsch, Ethik, Englisch, Informatik, Mathematik, Physik, Wirtschaft-Technik-Haushalt (WTH)/Soziales, Grundschuldidaktik (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht) sowie in den Förderschwerpunkten Lernen, geistige Entwicklung, emotionale/soziale Entwicklung, Hören, Sprache, Sehen sowie körperlich/motorische Entwicklung angeboten. Ziel ist der Erwerb der unbefristeten Lehrerlaubnis in dem entsprechenden Fach. Liegt bereits eine Lehrbefähigung vor, zum Beispiel nach erfolgreichem Abschluss der schulpraktischen Ausbildung, erhält der Teilnehmende ein Zeugnis über die Lehrbefähigung in einem weiteren Fach der entsprechenden Schulart.

Mit dem Vorliegen der Lehrbefähigung in zwei Fächern der entsprechenden Schulart ist die Qualifizierung abgeschlossen. Die Lehrkraft erhält vom Landesamt für Schule und Bildung ein Schreiben über den Abschluss der berufsbegleitenden Qualifizierung und das Landesamt für Schule und Bildung gibt der Lehrkraft die Berufsbezeichnung bekannt, die die Lehrkraft führen darf.

Wie ist der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst beziehungsweise die berufsbegleitende schulpraktische Ausbildung geregelt?
Seliger: Während des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes beziehungsweise der schulpraktischen Ausbildung finden die Lehrveranstaltungen an einem Tag pro Woche in einer der Lehrerausbildungsstätten in Sachsen statt. Vier Tage pro Woche sind der eigenverantwortlichen Lehrtätigkeit an der Einsatzschule vorbehalten. Ziel der schulpraktischen Ausbildung ist der Erwerb der Lehrbefähigung in dem entsprechenden Fach/der entsprechenden beruflichen Fachrichtung in der entsprechenden Schulart.

Voraussetzung für eine Zulassung zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ist der Nachweis der Lehrerlaubnis in zwei Fächern der entsprechenden Schulart. Ziel des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes ist der Erwerb der Lehrbefähigung in zwei Fächern der entsprechenden Schulart beziehungsweise der Erwerb der Lehrbefähigung in einem Fach und einem Förderschwerpunkt für das Lehramt Sonderpädagogik beziehungsweise der Erwerb der Lehrbefähigung in einem Fach und einer beruflichen Fachrichtung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen. Nach erfolgreichem Abschluss des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes ist die Qualifizierung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger abgeschlossen.

Bei der schulpraktischen Ausbildung ist die Voraussetzung für eine Zulassung die unbefristete Lehrerlaubnis in diesem Fach der entsprechenden Schulart, welche entweder über eine Fachanerkennung aus der vorliegenden Grundqualifikation abgeleitet werden konnte oder welche nach dem erfolgreichen Abschluss der wissenschaftlichen Ausbildung erworben wurde. Ziel der schulpraktischen Ausbildung ist der Erwerb der Lehrbefähigung im entsprechenden Fach.

An wen können sich Interessierte wenden?
Seliger: Bei Interesse für einen Seiteneinstieg im Lehramt steht an jedem Standort des Landesamtes für Schule und Bildung ein Koordinator für Seiteneinsteiger, kurz KSE genannt, zu Beratung zur Verfügung. Eine Bewerbung für den Seiteneinstieg in ein Lehramt ist jederzeit möglich und kann über das Bewerbungsportal für den Sächsischen Schuldienst eingereicht werden. Seiteneinsteiger werden in Sachsen zum 1. Mai und zum 1. November eines Jahres eingestellt. Diese Termine sind gleichzeitig auch die Starttermine für die dreimonatige Einstiegsfortbildung.

Evelyn Seliger ist Berufsschullehrerin und als Referentin für wissenschaftliche Ausbildung beim Landesamt für Schule und Bildung, Standort Chemnitz, Referat Lehreraus- und Weiterbildung, tätig. Sie betreut die Lehrkräfte im Zusammenhang mit der berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung an den Technischen Universitäten Chemnitz und Dresden.